Wenn ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin das Programm abbricht, endet die Teilnahme sofort ohne finanzielle Verpflichtungen.
Sowohl Masterschool als auch der/der Teilnehmer*in müssen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter darüber informieren.
Die Zahlungen werden bis zum Ende des Kündigungsmonats fortgesetzt. Diese Bedingungen sind im Teilnahmevertrag festgehalten.
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